Richtlinie für die musikalische Ausbildung

I. Blockflötenausbildung

  1. Anmeldung / Abmeldung:

    Die Anmeldung erfolgt schriftlich an den Musikverein. Die Abmeldung muss mindestens einen Monat vor Ausbildungsende bzw. vor dem Schuljahresende erfolgen.

  2. Ausbildungsdauer:

    Der Blockflötenunterricht wird ab der 1. Klasse angeboten
    Die Regelausbildungsdauer beträgt ca. 3 Schuljahre.
    Ab der 4. Klasse empfiehlt der Musikverein Mittelbuch die Ausbildung an einem weiterführenden Blas-oder Schlaginstrument.

  3. Unterricht:

    Der Unterricht besteht aus einer wöchentlichen Gruppenstunde von 30 Minuten
    Während der Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt. Für die regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht haben die Eltern Sorge zu tragen. Bei Verhinderung ist der Ausbilder rechtzeitig zu informieren.

  4. Instrumente:

    Die Blockflöten können über den Musikverein bezogen werden, sofern die Kinder noch keine Blockflöte besitzen.
    Die Kosten hierfür tragen die Eltern. Eine Blockflöte kostet aktuell 32€;

  5. Blockflötenschule:

    Die Blockflötenschule wird über den Verein organisiert. Die Kosten hierfür tragen ebenfalls die Eltern. Die Blockflötenschule kostet zurzeit 9.95€

  6. Ausbilder:

    Der Verein organisiert den Ausbilder.

  7. Kosten:

    Die Vergütung für ein Schuljahr beträgt aktuell 60€.

II. Instrumentalausbildung

  1. Anmeldung / Abmeldung:

    Die Anmeldung erfolgt schriftlich an den Musikverein. Die Abmeldung muss ebenfalls mindestens einen Monat vor Ausbildungsende erfolgen. Dies kann bei externen Ausbildern variieren.

  2. Ausbildungsdauer:

    Der Musikverein Mittelbuch empfiehlt die Ausbildung an einem weiterführenden Blas-oder Schlaginstrument  ab der 4. Klasse.
    Die Regelausbildungsdauer beträgt ca. 4 Jahre. Vier Unterrichtseinheiten können als Schnupperkurs auf Vereinskosten besucht werden. Nach ca. 2-3 Jahren (Stand Ausbildung, Alter) erfolgt die Teilnahme am D1 Kurs (Lehrgang beim Blasmusikverband 4 Tage). Ebenso wird der Schüler  nach Absprache mit dem Jugendleiter und Ausbilder in das Vororchester und die Jugendkapelle aufgenommen (das Vororchester/ die Jugendkapelle ist Pflicht und gehört zur Ausbildung dazu, um das miteinander musikalisch wie sozial zu trainieren). Der Eintritt in die Aktive Kapelle erfolgt in Absprache mit Ausbilder, Jugendleiter und Dirigent.

  3. Unterricht:

    Der Unterricht besteht aus einer wöchentlichen Unterrichtseinheit von 30-45 Minuten, nach Ausbilder variierend.
    Ort und Zeit des Unterrichts muss mit dem Ausbilder abgestimmt werden.
    Während der Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt. Für die regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht haben die Eltern Sorge zu tragen. Bei Verhinderung ist der Ausbilder rechtzeitig zu informieren.

  4. Instrumente:

    Soweit vorhanden, stellt der Musikverein Instrumente gegen eine monatliche Gebühr von 5 € bereit; ein Anspruch auf die Bereitstellung eines Instrumentes besteht nicht.  Ist es nötig in einem Musikhaus ein geeignetes Instrument auszuleihen, tragen diese Kosten die Eltern.
    Grundsätzlich wird empfohlen ein eigenes Instrument anzuschaffen, wobei der Musikverein beim Kauf mit einbezogen werden sollte. Der Musikverein bezuschusst die Anschaffung von eigenen Instrumenten mit derzeit 20 %. Es werden allerdings nur Neukäufe bezuschusst. Bei einer Instrumentenbezuschussung muss eine Zugehörigkeit von weiteren 5 Jahren gewährleistet werden. Bei vorzeitiger Beendigung müssen die 20 % an den Verein zurückerstattet werden.

  5. Ausbilder:

    Der Verein organisiert den Ausbilder.

  6. Theoretische Ausbildung / Lernmittel:

    Für die Theoretische Ausbildung, Noten und Bläserschule müssen pro Jahr 50 € an den Musikverein entrichtet werden.

  7. Kosten:

    Bei vereinsinternen Ausbildern kostet eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten 7 €. Diese Kosten für die Ausbildung werden von den Eltern direkt an den Ausbilder entrichtet.

    Bei externen Ausbildern können die Kosten einer Unterrichtseinheit je nach Ausbilder variieren. Die für den Auszubildenden anfallenden Kosten betragen monatlich 50 € und werden per Lastschrift bei den Eltern eingezogen. Die Differenz der tatsächlichen Kosten übernimmt der Musikverein. Dieser Betrag wird das ganze Jahr über abgebucht, wobei Ferien/Krankheiten/Kurse individuell geregelt werden.
    Die Ausbildungskosten werden jährlich zum September überprüft und ggf. den Kosten der Ausbilder angeglichen.
    Nach Eintritt in die Kapelle bezuschusst der Verein längstens  ca. ½ Jahr die Ausbildungskosten.

    Der Verein beteiligt sich mit 50% an den Kosten der Lehrgangsgebühren der D-Kurse.
    Bei Kündigung der Ausbildung bis 6 Monate nach Absolvierung des D – Kurses, müssen diese 50 % an den Verein zurück erstattet werden.

III. Allgemeines zur Ausbildung

  1. Leistungen:

    Einmal jährlich werden die Eltern im Rahmen eines Vorspielnachmittags über den Stand der Auszubildenden informiert.

  2. Mitgliedschaft:

    Es wäre wünschenswert wenn Sie sich als passives Mitglied beim Musikverein anmelden würden.

Stand: August 2016