Richtlinie für die musikalische Ausbildung

I. Blockflötenausbildung

  1. Anmeldung / Abmeldung:

    Die Anmeldung erfolgt schriftlich an den Musikverein. Die Abmeldung muss mindestens einen Monat vor Ausbildungsende bzw. vor dem Schuljahresende erfolgen. Dies kann bei externen Ausbildern variieren.

  2. Ausbildungsdauer:

    Der Blockflötenunterricht wird ab der 1. Klasse angeboten. Die Regelausbildungsdauer beträgt ca. 2 Schuljahre. Ab der 2. Klasse empfiehlt der Musikverein Mittelbuch im Rahmen der Bläserklasse ein weiterführendes Blas- oder Schlaginstrument.

  3. Unterricht:

    Der Unterricht besteht aus einer wöchentlichen Gruppenstunde von 30 Minuten. Während der Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt. Für die regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht haben die Eltern Sorge zu tragen. Bei Verhinderung ist der Ausbilder rechtzeitig zu informieren.

  4. Instrumente:

    Die Blockflöten können über den Musikverein bezogen werden, sofern die Kinder noch keine Blockflöte besitzen.
    Die Kosten hierfür tragen die Eltern. Eine Blockflöte kostet aktuell ca. 35 €.

  5. Blockflötenschule:

    Die Blockflötenschule wird über den Verein organisiert. Die Kosten hierfür trägt der Musikverein Mittelbuch.

  6. Ausbilder:

    Der Verein organisiert den Ausbilder.

  7. Kosten:

    Die monatliche Gebühr beträgt 10 € bei einer Unterrichtseinheit von 30 Minuten pro Woche.
    In der Gebühr inbegriffen sind:

    • Einzel- oder Gruppenunterricht (in Absprache mit dem jeweiligen Ausbilder)
    • Blockflötenschulheft und Notenständer (im Probelokal vor Ort)

II. Bläserklasse in Kooperation mit der Grundschule Mittelbuch

  1. Anmeldung / Abmeldung:

    Man entscheidet sich zu Beginn der 2. Klasse für die Bläserklasse oder den klassischen Musikunterricht. Die Anmeldung erfolgt über ein beigefügtes Anmeldeformular und gilt dann für die gesamte Zeit von zwei Jahren (ausgenommen 4. Klasse). Eine Abmeldung nach Beginn des Schuljahres ist grundsätzlich nur bei einem Schulwechsel oder in begründeten Ausnahmefällen möglich.

  2. Ausbildungsdauer:

    Alle Schüler der örtlichen Grundschule sollen die Möglichkeit erhalten, für mindestens 2 Jahre ein Instrument zu erlernen.

  3. Unterricht:

    Der Unterricht besteht aus dem Orchester- sowie Einzel- oder Registerunterricht.

    Orchesterunterricht:
    Im regulären Musikunterricht 1 x pro Woche (45 Minuten) anstatt dem klassischen Musikunterricht.

    Zusätzlich Einzel- oder Registerunterricht:
    1 x pro Woche (30 – 45 Minuten)
    in Absprache mit dem Ausbilder (außerhalb des Stundenplans) im Probelokal.

    Während der Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt. Für die regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht haben die Eltern Sorge zu tragen. Bei Verhinderung ist der Ausbilder rechtzeitig zu informieren.

  4. Instrumente:

    Der Verein organisiert die passenden Instrumente. Für die Instrumente wurde eine Instrumentenversicherung abgeschlossen. Bei einem Schadensfall übernimmt der Schüler / Eltern die Selbstbeteiligung in Höhe von aktuell 50 €.

  5. Ausbilder:

    Der Verein organisiert den Ausbilder.

  6. Kosten:

    Die monatliche Gebühr beträgt 40 € für Neueinsteiger, bzw.10 € für diejenigen, die bereits Einzelunterricht an einem Instrument haben (hier findet im Rahmen der Bläserklasse kein Einzel- bzw. Gruppenunterricht statt).
    In der Gebühr inbegriffen sind:

    • Bläserklassenunterricht als Orchester (innerhalb des Stundenplans)
    • Einzel- oder Gruppenunterricht (außerhalb des Stundenplans, in Absprache mit dem jeweiligen Ausbilder)
    • sowie Leihinstrument, Instrumentalheft und Notenständer (im Probelokal vor Ort)
  7. Aufbauende Ausbildung:

    Nach 2 Jahren der Bläserklasse besteht die Möglichkeit, diesen Unterricht über den Musikverein wie gewohnt fortzusetzen und in der Gemeinschaft des Vororchesters / der Jugendkapelle weiter zu musizieren. (siehe Abschnitt III). Hierzu wird der Musikverein rechtzeitig auf die Eltern der Bläserklassenkinder zu kommen

III. Instrumentalausbildung

  1. Anmeldung / Abmeldung:

    Die Anmeldung erfolgt schriftlich an den Musikverein. Die Abmeldung muss ebenfalls mindestens einen Monat vor Ausbildungsende erfolgen. Dies kann bei externen Ausbildern variieren.

  2. Ausbildungsdauer:

    Der Musikverein Mittelbuch empfiehlt die Ausbildung an einem weiterführenden Blas- oder Schlaginstrument ab der 3. bzw. 4. Klasse. Die Regelausbildungsdauer beträgt ca. 4 Jahre. Vier Unterrichtseinheiten können als Schnupperkurs auf Vereinskosten besucht werden. Nach ca. 2 – 3 Jahren, abhängig von Stand der Ausbildung und dem Alter des Schülers, erfolgt die Teilnahme am D1 Kurs (Lehrgang beim Blasmusikverband).

    Ebenso wird der Schüler nach Absprache mit dem Jugendleiter, Ausbilder, Dirigent und den Eltern in das Vororchester und später in die Jugendkapelle aufgenommen. Dies geschieht in der Regel nach den Sommerferien. Das Vororchester und die Jugendkapelle sind Pflicht (bis 18 Jahre) und gehören zur Ausbildung dazu, um das miteinander musikalisch wie sozial zu trainieren.

    Der Eintritt in das Stammorchester erfolgt in Absprache mit Ausbilder, Jugendleiter, Dirigent sowie den Eltern und erfolgt in der Regel nach den Sommerferien. Um in das Stammorchester aufgenommen werden zu können muss im Laufe des jeweiligen Kalenderjahres das 14. Lebensjahr erreicht werden, wobei hier berücksichtigt wird, dass die Jahrgangsstufen nicht getrennt werden. Zur Aufnahme in das Stammorchester wird der D1-Kurs vorausgesetzt, es ist aber empfehlenswert auf dem Leistungsniveau des D2-Kurses zu musizieren.

  3. Unterricht:

    Der Unterricht besteht aus einer wöchentlichen Unterrichtseinheit von 30 – 45 Minuten, nach Ausbilder variierend. Ort und Zeit des Unterrichts muss mit dem Ausbilder abgestimmt werden. Während der Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt. Für die regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht haben die Eltern Sorge zu tragen. Bei Verhinderung ist der Ausbilder rechtzeitig zu informieren.

  4. Instrumente:

    Soweit vorhanden, stellt der Musikverein Instrumente gegen eine monatliche Gebühr von 5 € bereit. Ist es nötig in einem Musikhaus ein geeignetes Instrument auszuleihen, übernimmt die Differenz zur Leihgebühr der Musikverein. Nach Eintritt in das Stammorchester entfällt die Leihgebühr für das Instrument.
    Grundsätzlich wird empfohlen ein eigenes Instrument anzuschaffen, wobei der Musikverein beim Kauf mit einbezogen werden sollte. Der Musikverein bezuschusst die Anschaffung von eigenen Instrumenten mit derzeit 20 %. Es werden allerdings nur Neukäufe bezuschusst. Bei einer Instrumentenbezuschussung muss eine Zugehörigkeit von weiteren 5 Jahren gewährleistet werden. Bei vorzeitiger Beendigung müssen die 20 % an den Verein zurückerstattet werden.

  5. Ausbilder:

    Der Verein organisiert den Ausbilder.

  6. Theoretische Ausbildung / Lernmittel:

    Die Theoretische Ausbildung, Instrumentalschule sowie die Bläserschule (D-Kurs) wird über den Verein oder den jeweiligen Ausbilder organisiert. Die Kosten hierfür trägt der Musikverein Mittelbuch.

  7. Kosten:

    Die monatliche Gebühr beträgt 60 € bei einer Unterrichtseinheit von 30 Minuten pro Woche.
    In der Gebühr inbegriffen

    • Einzelunterricht (in Absprache mit dem jeweiligen Ausbilder)
    • Theorieunterricht D-Kurse
    • Instrumentalschulheft und Bläserschulheft (D-Kurs)
    • Notenständer (im Probelokal vor Ort)
    • wöchentlicher Orchesterunterricht (Vororchester / Jugendkapelle in Gemeinschaft der Vereine Mittelbuch, Ringschnait, Fischbach und Ummendorf)

    Nach Eintritt in das Stammorchester bezuschusst der Verein längstens ca. ½ Jahr die Ausbildungskosten. Wenn allerdings der D2-Kurs absolviert wird, unterstützt der Musikverein bis dahin die Kosten.

    Der Verein beteiligt sich mit 50 % an den Kosten der Lehrgangsgebühren der D-Kurse. Bei Kündigung der Ausbildung bis 6 Monate nach Absolvierung eines D-Kurses, müssen diese 50 % an den Verein zurückerstattet werden.

IV. Allgemeines zur Ausbildung

  1. Leistungen:

    Einmal jährlich werden die Eltern im Rahmen eines Vorspielnachmittags über den Stand der Auszubildenden informiert.

  2. Bezahlung / Abbuchung der Ausbildungsgebühr:

    Die monatliche Gebühr (12 Monate) wird vierteljährlich per Lastschrift eingezogen. Die Ausbildungskosten werden jährlich zum September überprüft und ggf. den Kosten der Ausbilder angeglichen.

  3. Mitgliedschaft:

    Auszubildende beim Musikverein Mittelbuch sind als aktives Mitglied gemeldet und versichert. Gerne können Sie als Elternteil den Musikverein Mittelbuch als passives Mitglied unterstützen, der Jahresbeitrag beträgt nur 15 €.

Stand: August 2024